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Geschäfts- und Wettspielordnung
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GESCHÄFTSORDNUNG DER SPARTE TISCHTENNIS

 

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Dem Betriebssportverband Aachen e.V. gehören alle Mitglieder der Sparte Tischtennis an

 

§2

 

Organe der Sparte Tischtennis sind:

 

1. Die Jahreshauptversammlung

 

2. der Spartenvorstand

 

3. die von der Hauptversammlung gewählten Ausschüsse

 

§3

 

Die Jahreshauptversammlung der Sparte Tischtennis ist oberstes Organ. Außerordentliche Jahreshauptversammlungen müssen auf Beschluss des Spartenvorstandes, auf Verlangen des geschäftsführenden Vorstandes des BSV Aachen oder schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Sparte Tischtennis einberufen werden

 

§4

 

Der Spartenleiter/in beruft die Jahreshauptversammlung durch schriftliche Einladung, die mindestens drei Wochen vorher abgesandt sein soll, unter Angaben der Tagesordnung ein.

 

§5

 

Auf der Jahreshauptversammlung hat jede BSG eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur durch einen Angehörigen der abstimmenden BSG ausgeübt werden.

 

§6

 

Die Jahreshauptversammlung wählt und entlastet die Mitglieder des Spartenvorstandes und der Ausschüsse. Die Amtszeit der Mitglieder des Spartenvorstandes und der Ausschüsse beträgt 2 Jahre.

 

§7

 

Der Spartenvorstand besteht aus mindestens 4 Personen. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und erledigt die laufenden Geschäfte. der Spartenleiter/in — im Verhinderungsfalle sein/ihr Vertreter — vertritt die Sparte Tischtennis im geschäftsführenden Vorstand.

 

§8

 

In dringenden Fällen kann der Spartenleiter/in — im Verhinderungsfalle sein Vertreter/in — durch einstweilige Verfügung, Befugnisse die sonst der Jahreshauptversammlung vorbehalten sind, ausüben. Diese einstweiligen Anordnungen sind einer außerordentlichen Versammlung, spätestens innerhalb eines Monats zur Genehmigung vorzulegen, anderenfalls verliert sie ihre Gültigkeit.

 

§9

 

Der Spruchausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Diese, sowie zwei Ersatzbeisitzer, sind von der Jahreshauptversammlung zu wählen.

 

§10

 

Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

 

Zur Änderung der Geschäftsordnung ist die 2/3-Mehrheit den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich.

 

 

 

§11

 

Auf Antrag eines Mitgliedes der Jahreshauptversammlung ist durch Stimmzettel abzustimmen. Erreicht bei Wahlen niemand die absolute Stimmenmehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit der höchsten Stimmzahl erforderlich

 

§12

 

Über jede Jahreshauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, in dem die gefällten Beschlüsse niederzulegen sind.

 

Den Protokollführern bestimmt der Spartenleiter/in. Beide unterschreiben das Protokoll. Eine Abschrift des Protokolls ist dem geschäftsführenden BSV-Vorstand zu übersenden.

 

 

 

Aachen, den13. Dezember 1995

 

Für die Sparte Tischtennis des BSV Aachen

 

Gisela Bönisch - Spartenleiterin

 


WETTSPIELORDNUNG DER SPARTE TISCHTENNIS

 

Auszug aus der Wettspielordnung des WTTV unter Berücksichtigung einzelner Abweichungen, soweit diese für den Bereich des Betriebssportverbandes Aachen e.V. unerlässlich und erforderlich sind.

 

1 ALLGEMEINES

 

1.1  Zweck der Wettspielordnung:

 

Zweck der Wettspielordnung des WTTV ist es, einheitliche Richtlinien für den Wettspielbetrieb zu schaffen.

 

Der Betriebssportverband übernimmt diese Wettspielordnung unter Berücksichtigung einzelner Abweichungen bzw. zusätzlicher Anordnungen oder Abänderungen, soweit diese für seinen Bereich unerlässlich und erforderlich sind.

 

 

 

1.2  Spielregeln

 

Für den gesamten Spielbetrieb gelten die internationalen Spielregeln.

 

 

 

1.3  Spielzeit:

 

Die Spielzeit beginnt mit der 38./39. Woche und endet mit der 17. Woche des folgenden Jahres. Spielpause ist von der 51. Woche (Ende der Vorrunde) bis 1./2. Woche (beginn der Rückrunde) — Änderungen vorbehalten.

 

 

 

1.4  Teilnahmeberechtigung:

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebssportgemeinschaften, die dem Betriebssportverband Aachen e.V. angehören.

 

 

 

1.5  Spielraum:

 

 

 

In der Frage des Spielraumes (Größe, Beleuchtung, Beheizung, Duschgelegenheit, Bodenbelag etc.) müssen im Hinblick auf den unterschiedlichen Verhältnissen in den einzelnen Betrieben gewisse Einschränkungen in Kauf genommen werden. Den Betriebssportgemeinschaften wird empfohlen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten alles zu tun, um eine sportliche einwandfreie Austragung zu garantieren.

 

 

 

1.6  Wettkampfarten:

 

Es werden im Betriebssportverband durchgeführt

 

a)   Mannschaftsmeisterschaften

 

b)   Einzelturniere (Stadtmeisterschaften)

 

c)   Pokalspiele

 

d)   Super-Cup

 

 

 

2        Spielberechtigung

 

 

 

2.1  Spielberechtigung:

 

Am Spielbetrieb darf nur teilnehmen, wer einen gültigen Spielerpass des Betriebssportverbandes - Sparte Tischtennis — besitzt.

 

Hierzu ist ein Beschäftigungsnachweis der Firma erforderlich, bei dem Teilnehmer beschäftigt ist. Mit Erlöschen des Arbeitsverhältnisses verliert der Spieler seine Spielberechtigung. Ausnahme hier ist lediglich ein Ausscheiden wegen Erreichen der Altersgrenze bzw. frühzeitiger Pensionierung sowie Ableisten des Wehrdienstes.

 

Beim Ausscheiden eines Spielers ist die Spielleitung unverzüglich zu informieren. Der Spielerpass ist an der Passstelle zurückzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2  Wartezeit:

 

Ohne jede Wartezeit wird durch die Spielleitung die sofortige Spielberechtigung erteilt:

 

a)    für Spieler, die bisher noch keinen Spielerpass besitzen,

 

b)   für jene Betriebsmitglieder, die infolge Arbeit Stellenwechsel in der neuen Mannschaft eingestuft werden und im Besitz eines Spielerpasses sind.

 

c)    für Spieler, die im Besitz eines Spielerpasses sind, jedoch in der Vergangenheit nicht mehr am Spielbetrieb teilgenommen haben, jedoch wieder in einer Mannschaft spielen wollen.

 

 

 

2.3  Gastspieler:

 

Spielberechtigung für Gastspieler — also für nicht Firmenangehörige — werden für die Mannschaftsmeisterschaften und Pokalspiele nicht erteilt.

 

 

 

2.4  Spielerpässe:

 

Alle Spielerpassangelegenheiten werden durch die hierfür zulässige „Passstelle" geregelt.

 

 

 

3        Spielsysteme für Mannschaftskämpfe

 

 

 

3.1  Dietz-Paarkreuzsystem:

 

Nach diesem System ist der Spielbetrieb im Betriebssportverband Aachen geregelt. Es ist durchführbar mit 6er oder 4er Mannschaften. Im BSV wird in allen Klassen mit 4er Mannschaften gespielt. Eine Änderung diesbezüglich ist durch Antrag und Versammlungsbeschluss möglich.

 

Eine Mannschaft besteht aus vier Einzelspieler, die acht Einzel- und vier Doppelspiele austragen. In den Doppeln können andere Spieler als in den Einzeln eingesetzt werden. Es ist auch zulässig, dass Spieler nur im Doppel mitwirken.

 

Bei Ersatzgestellung ist zunächst auf die fest für eine Mannschaft gemeldeten Ersatzspieler, dann erst auf die Spieler der nächst niedrigeren Mannschaften) in der Reihenfolge 1-4 und die dort festgemeldeten Ersatzspieler zurückgreifen.

 

Bei zugleich Heimspielen von zwei oder mehreren Mannschaften einer BSG muss — falls durch Fehlen eines oder mehreren Spielern die erforderlich wird — die Einsatzgestellung aus der unteren Mannschaft erfolgen. Dies gilt auch, wenn Zwei Mannschaften einer BSG gegeneinander spielen.

 

 

 

3.2  Dreier- Mannschaftssystem (Pokal):

 

Eine Mannschaft besteht aus drei Spielern. Gespielt wird „Jeder gegen Jeden“, höchstmögliche Einzelspiele = 9.

 

Bei Erreichen des fünften Punktes ist das Spiel gewonnen.

 

Der Spielverlauf ist wie folgt

 

1.      Spiel A gegen X

 

2.      Spiel B gegen Y

 

3.      Spiel C gegen Z

 

4.      Spiel B gegen Y

 

5.      Spiel A gegen Z

 

6.      Spiel C gegen Y

 

7.      Spiel B gegen Z

 

8.      Spiel C gegen X

 

9.      Spiel A gegen Y

 

Die Mannschaftsaufstellung muss nicht der Spielstärke der einzelnen Spieler entsprechen. Sie ist jedoch vor Beginn des Wettkampfes ohne Kenntnis der Mannschaftsaufstellung des Gegners aufzustellen, dann erst werden beide Aufstellungen vom Gastgeber in das Spielformular eingetragen. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich

 

4        BESTIMMUNGEN FÜR DIE MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFTEN

 

 

 

4.1  Spielklassen:

 

In jeder Spielzeit werden Meisterschaften in Form von Rundenspiele ausgetragen.

 

Die Einteilung der einzelnen Klassen, sowie der Auf- und Abstiegsregelung erfolgen durch den Spartenvorstand bzw. Spielleitung

 

 

 

4.2  Allgemeines:

 

Meisterschaftsspiele sind Pflichtspiele mit der Absicht, den Betriebsangehörigen nach Feierabend einen Ausgleich zu geben, aber auch mit dem sportlichen Zweck der Ermittlung der leistungsstärksten bzw. leistungsschwächsten Mannschaften in den Leistungsklassen des BSV. Meister seiner Klasse wird die Mannschaft, die am Ende der Spielzeit das beste Punktverhältnis erzielt hat. Bei Punktgleichheit mit der oder den folgenden Mannschaften, wird der Meister durch Satz- oder Balldifferenz ermittelt. Bei gleicher Satzdifferenz entscheidet die Höhe der gewonnenen Sätze.  Gleiches gilt auch für den Aufstieg.

 

 

 

4.3  Mannschaftsausstellung:

 

Jede am Spielbetrieb teilnehmende BSG hat ihre Mannschaft(en) zu Beginn der Vorrunde zu melden. Sämtliche Stammspieler der einzelnen Mannschaften sind bei der Aufstellung in der Reihenfolge ihrer Spielstärke aufzustellen. Ersatzspieler können benannt werden, die dann nur für diese Mannschaft und höher spielende Mannschaften spielberechtigt sind.

 

Ersatzgestellung kann aber auch aus unteren Mannschaften erfolgen (siehe Abs. 4.4.) Die Anschriften, insbesondere die Telefonnummern der Spielführer und der Vertreter sind unbedingt anzugeben. Die Mannschaftsaufstellungen sind der Spielleitung zur Genehmigung einzureichen. Die Spielleitung wird in Zusammenarbeit mit der Staffelleitung die Aufstellungen überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen.

 

Mit Abgabe der Mannschaftsmeldung übernimmt die BSG die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Spielbetrieb.

 

Die bestätigte Mannschaftsmeldung — gültig fiir die Vorrunde - erhält die BSG mit den Spielterminen und anderen Unterlagen rechtzeitig vor Saisonbeginn.

 

Sofern für die Rückrunde seitens der BSG bis zur 48. Woche einschließlich keine Änderung der Mannschaftsmeldung beantragt wird, wird die Meldung der Vorrunde übernommen. Die Staffelleitung ist berechtigt, aufgrund der Spielbilanzen aus der Vorrunde einzelne Spieler für die Rückrunde höher bzw. niedriger einzustufen.

 

In den Mannschafts- und Pokalspielen dürfen nur Spieler/innen eingesetzt werden, die sich im Besitz eines gültigen Spielerpasses befinden und gemeldet sind. Der Einsatz eines Spielers bzw. einer Spielerin ohne Spielberechtigung zieht nicht nur Punktabzug, sondern auch eine Ordnungsstrafe nach sich. (siehe Strafbestimmungen, Anlage Wettspielordnung.)

 

 

 

4.4  Ersatzspieler:

 

Ersatzspieler werden in der gemeldeten Reihenfolge eingesetzt bzw. aus der unteren Mannschaft entnommen, aber niemals aus den höheren Mannschaften!

 

Jeder Spieler kann dreimal in der Vorrunde und dreimal in der Rückrunde als Ersatzspieler in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden, ohne die Spielberechtigung für seine eigene Mannschaft zu verlieren.

 

Beim Aufeinandertreffen zweier Mannschaften aus einer BSG in der gleichen Spielklasse, kann aus einer unteren Mannschaft Ersatz gestellt werden.

 

Kann ein aufgestellter Ersatzspieler nicht spielen, weil die gegnerische Mannschaft oder Gegner nicht angetreten ist, so ist seine Aufstellung trotzdem zu werten, und er ist — falls es sich um das für ihn vierte Spiel in dieser Mannschaft handelt — als festgespielter Stammspieler für die betreffende Mannschaft zu betrachten

 

 

 

4.5  Stammersatzspieler:

 

Diese werden in den Mannschaftsaufstellungen für den BSV nicht benannt.

 

 

 

 

 

4.6  Ausscheiden von Spielern:

 

Wirkt ein gemeldeter Spieler, ohne dass eine Krankheit oder berufliche Abwesenheit nachgewiesen werden, fünfmal hintereinander nicht mit, so scheidet er aus dem Spielbetrieb aus, uns alle anderen Spieler rücken entsprechend nach.

 

Sofern die in der Vorrunde geschieht, kann dieser Spieler jedoch in der Rückrunde erneut gemeldet werden.

 

Dieser Passus wurde am 17. Sept. 1999 ersatzlos gestrichen!

 

 

 

4.7  Ausscheiden von Mannschaften:

 

Eine Mannschaft, die während der Spielzeit insgesamt dreimal ein Meisterschaftsspiel kampflos abgibt, wird aus der betreffenden Klasse gestrichen. Zudem erfolgen seitens der Spielleitung und der Spruchkammer Hier für festgesetzte Ordnungsstrafen.

 

Eine Zurückziehung von Mannschaften während der Spielzeit zieht den Abstieg nach sich. Sowohl als Streichungen als auch bei Zurückziehung einer Mannschaft, werden alle von ihr Ausgetragenen Spiel fürr ungültig erklärt.

 

Wird von zwei Mannschaften einer BSG eine Mannschaft zurückgezogen, so kann aus den Spieler beider Mannschaften eine neue Mannschaft gebildet werden, die dann als 1.  Mannschaft wieder am Spielbetrieb teilnimmt, und zwar in der Klasse, wo die höchst eingestufte Mannschaft eingeteilt war oder ist.

 

Wird die einzige in der A- oder B-Klasse teilnehmende Mannschaft einer BSG zurückgezogen, so erfolgt bei erneuter Meldung für die nächste Spielsaison die Einstufung in der nächstniedrigen Spielklasse, wobei aller dingst nur zwei Spieler der im Vorjahr zurückgezogenen Mannschaft eingesetzt werden dürfen.

 

 

 

4.8  Verlegung von Spielterminen:

 

Eine Spielverlegung von Spielterminen ist nur in begründeten Fällen zulässig.

 

Eine Verlegung von Meisterschaftsspielen von der Vor- in die Rückrunde ist nicht möglich. Von jeder Spielverlegung ist der Staffelleiter rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

 

Bei verlegten Spielen ohne Zustimmung der Staffelleitung werden Ordnungsstrafen ausgesprochen (siehe Strafbestimmungen, Anlage Wettspielordnung) Das Antreten zum Meisterschaftsspiel ist oberstes Gesetz!

 

Spielabsagen oder Spielverzicht bei Meisterschaftsspielen sind unzulässig, und Verstöße hiergegen werden von der Staffelleitung geahndet. Aufstellungsschwierigkeiten sind kein Verlegungsgrund und auch kein Grund für Nichtantreten

 

 

 

4.9  Nichtantreten:

 

Fällt ein Spiel wegen Nichtantreten einer Mannschaft durch höhere Gewalt aus, so kann es neu angesetzt werden. In diesem Falle obliegt der nichtangetretenen Mannschaft eine unverzügliche Beweispflicht gegenüber der Staffelleitung.

 

Tritt eine Mannschaft — außer in begründetem Fall — nicht an, so wird das Spiel kampflos mit 21 :0 Sätzen und 7:0 Punkten für den Gegner gewertet.

 

Die nichtangetretene Mannschaft wird mit einer Ordnungsstrafe belegt.

 

Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist von der anwesenden Mannschaft (Gastgeber oder Gast) ein Spielbericht mit einem entsprechenden Vermerk auszufüllen und der Staffelleitung einzureichen. Auf diesem Spielbericht muss die genaue Aufstellung der anwesenden Mannschaft eingetragen sein. Das Spiel wird erst dann für diese Mannschaft als ordnungsgemäß ausgetragen gewertet.

 

Falls es sich um ein Spiel der Vorrunde handelt, kann das Spiel der Rückrunde bei der angetretenen Mannschaft ausgetragen werden.

 

 

 

4.10         Spielberichte:

 

Für jedes Spiel ist vom Gastgeber ein Spielbericht (3-fach) auszustellen. Dieser hat damit Sorge zu tragen, dass das Original der Staffelleitung innerhalb von drei Tagen vorliegt.

 

Verantwortlich für den Spielbericht hinsichtlich seiner korrekten Anfertigung und seiner sofortigen Weiterleitung an die Staffelleitung ist in jedem Falle der Gastgeber. (Ausnahme siehe Abs. 4.9.) Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit einer Ordnungsstrafe belegt.

 

 

 

 

 

 

 

4.11         Gastgeberpflichten:

 

Die Gastgebende BSG ist (unter Anwendung Abs. 1.5) dafür verantwortlich, dass;

 

1.    der Spielraum zur festgesetzten Anschlagzeit geöffnet und in Spielbereitem Zustand ist und eine Mindesttemperatur von 10 Grad C hat.

 

2.    die für das Spiel benötigten zugelassenen Bällen vorhanden sind.

 

3.    Tische und Netze in ordentlichen Zustand sind und in ihren vorgeschriebenen Maßen den internationalen Tischtennisregeln entsprechen (Abschnitt A, Abs. 1 und 2 der Tischtennisregeln).

 

4.    die Beleuchtung des Spielfeldes durch Tages- oder Kunstlicht ausreichend und blendungsfrei ist.

 

5.    das Durchlaufen des Spielraumes bzw. Spielfeldes von Zuschauern bzw. nichtbeteiligter Spieler möglichst vermieden wird

 

6.    das Ausrutschen von Spielern auf den Spielfeldern bei zu glattem Boden durch Anwendung entsprechender Abstumpfungsmittel verhindert wird.

 

7.    die Spielberichtsformulare vorhanden sind.

 

8.    den Gastmannschaften Gelegenheit zum Umkleiden und angemessene Waschgelegenheit zur Verfügung stehen.

 

 

 

4.12         Spielbeginn - Wartezeit:

 

Die Spiele sollen möglichst zu den angesetzten Zeiten begonnen werden. Im BSV spielende Mannschaften sind auf die unterschiedlichen Feierabendzeiten der Betriebe angewiesen. Deshalb gilt die Anfangszeit 17:30 Uhr für die Spielleitung als Mindestrichtzeit, vor der auch bezüglich der Wartezeit von 30 Minuten ab festgesetztem Spielbeginn steht nur der anreisenden Mannschaft, also der Gastmannschaft zu. Nach Ablauf dieser Frist ist das Spiel zu beginnen, gleichgültig, ob eine oder beide Mannschaften komplett oder vollständig sind. Verspätetes Eintreffen (nach Ablauf der vorgeschriebenen Wartezeit) gilt als Nichtangetreten unter Berücksichtigung der Bestimmung in 4.9.

 

 

 

4.13         Wertung:

 

Für einen Sieg erhält eine Mannschaft zwei Punkte. Bei einem Unentschieden erhält jede Mannschaft einen Punkt.

 

Allgemein dürfen Punkte aus einem Mannschaftsspiel nicht abgesprochen werden, wenn ein Vergehen oder Verstoß in keinem Zusammenhang mit dem Gewinn oder Verlustes steht. Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen gewertet, wenn sie:

 

a)    einen nichtspielberechtigten Spieler mitwirken lässt

 

b)   einen Spielabbruch verschuldet

 

c)    nicht rechtzeitig zum festgesetztem Termin - außer in begründeten Fällen — antritt.

 

d)   durch fehlende Tische, Netzen und Bällen nicht spielbereit ist.

 

e)   nicht angetreten ist

 

f)    nicht korrekt, der Reihenfolge entsprechende Mannschaftsaufstellung im Spielbericht duldet oder selbst verschuldet (beide Spielführer müssen die Eintragungen im Spielbericht vor Beginn des Spieles überprüfen.)

 

g)    durch eigenes Verschulden so spät antritt, dass ein Spiel nicht ordnungsgemäß zu Ende oder überhaupt nicht mehr durchgeführt werden kann.

 

Die Wertung von Spielen, in denen von der Staffelleitung auf Punktverlust entschieden wird, erfolgt immer 7:0 Punkten und 21 Sätzen.

 

 Einsprüche gegen Aberkennung auf Punktverlust sind immer 14 Tage nach Zustellung (Poststempel) schriftlich an die Staffelleitung zu richten. Die Staffelleitung muss diesen Einspruch innerhalb 3 Tagen an die Spruchkammer zur weiteren Bearbeitung vorlegen.

 

 

 

4.14         Informationsabgabe:

 

Es ist der Staffelleitung freigestellt, wie oft sie den Mannschaften Informationen über Ergebnisse und Tabellen zukommen lässt. Sie sind jedoch verpflichtet, bei Abschluss der Vor- u. Rückrunde jeweils eine Tabelle zu erstellen. Diese werden allen BSG's zur Kenntnis gebracht.

 

Von der Spielleitung und dem Vorstand wird ein Mitteilungsblatt an interessiert BSG herausgegeben, in welchem alle Ergebnisse, Tabellen und Informationen aufgezeigt werden.

 

 

 

 

 

4.15         Änderungen:

 

Diese Wettspielordnung — übernommen vom WITV und auf Belangen des BSV zugeschnitten — wurde erstellt von den

 

Vorstandsmitglieder,

 

a) Spartenleiter/in

 

  b) stellvertretender Spartenleiter/in

 

c)    Spielleiter/in

 

d)   Staffelleiter/in den jeweiligen Klassen

 

e)   Vorsitzender/in der Spruchkammer

 

 

 

Änderungen, Zusätze, Streichungen können nur mit Zustimmung dieses Personenkreises erfolgen.

 

Aachen, den 13. Dezember 1995

 

 

 

Für die Sparte Tischtennis des BSV Aachen e.V.

 

Gisela Bönisch

 

Spartenleiterin Sparte Tischtennis

 

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Ergänzung bzw. Änderung der Wettspielordnung

 

 

 

2.1 Spielberechtigung

 

BSGs, die nicht mindestens fünf Spieler/Spielerinnen stellen können, haben die Möglichkeit, miteinander zu fusionieren.

 

Die Fusion wird aufgelöst, sobald eine Mannschaft mindestens fünf Spieler/ Spielerinnen zur Verfügung hat.

 

 

 

        >Die Ergänzung vom 10.04.1999 entfällt<

 

 

 

4.8 Verlegung von Spielterminen

 

        Eine Spielverlegung ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig der Staffelleitung der neue Spieltermin mitgeteilt         wird.

 

        Die Mannschaft, die zu diesem neu angesetzten Spieltermin nicht antritt, hat das Spiel verloren.

 

        Eine Spielverlegung ohne neue Terminvereinbarung über den Staffelleiter ist nicht möglich.

 

 

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Die vorstehenden Ergänzungen bzw. Änderungen wurden beschlossen durch den Vorstand der Sparte Tischtennis am 28.04.2003.

 

 

 

       Für die Sparte Tischtennis des BSV Aachen

 

    

 

        Gisela Bönisch

 

Spartenleiterin

 

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3.1  Spielsysteme für Mannschaftskämpfe

 

Änderung des Spielsystems auf 3er Mannschaft ab der Saison 2011-2012

 

Dreier - Mannschaft - System (1 Doppel, 9 Einzel, 3 Gewinnsätze)

 

Es sind alle Spiele zu spielen (Unentschieden 1 Punkt, Sieg 2 Punkte, Differenz > 2 gleich 3 Punkte)

 

A1    -   B1

 

A2    -   B2

 

A3    -   B3

 

DA   -   DB

 

A2    -   B1

 

A1    -   B3

 

A3    -   B2

 

A2    -   B3

 

A3    -   B1

 

A1    -   B2

 

 

 

Die vorstehenden Ergänzungen bzw. Änderungen wurden beschlossen durch die Jahreshauptversammlung

 

der Sparte Tischtennis am 16. Juni 2011

 

 

 

Für die Sparte Tischtennis des BSV Aachen

 

 

 Winfried Lehmann

 

Spartenleiter

 

 

3.1  Spielsysteme für Mannschaftskämpfe

 

Änderung des Spielsystems ab der Saison 2012-2013

 

Dreier - Mannschaft - System (3 Doppel 2 Gewinnsätze, 9 Einzel, 3 Gewinnsätze) Es sind alle Spiele zu spielen

 

12-0 + 11-1 = 6-0 Punkte, 10-2 + 9-3 = 5 - 1 Punkte, 8 - 4 + 7-5 = 4 - 2 Punkte sowie 6 - 6 = 3 Punkte

 

 

 

A1                                   -   B1

 

DA2 (A2+A3)               -   DB2 (B2+B3)  

 

A2                                 -   B2

 

DA1 (A1+A3)               -   DB1 (B1+B3)

 

A3                                  -   B3

 

DA3 (A1+A2)               -   DB3 (B1+B2)

 

A2                                    -   B1

 

A1                                    -   B3

 

A3                                      -   B2

 

A2                                      -   B3

 

A3                                      -   B1

A1                                      -   B2

 

                                                                                                                                                                             

 

Die vorstehenden Ergänzungen bzw. Änderungen wurden beschlossen durch die Jahreshauptversammlung der Sparte Tischtennis am 31. Mai 2012

 

 

 

Für die Sparte Tischtennis des BSV Aachen

 

    

 

 Winfried Lehmann

 

         Spartenleiter

 

 

 

1.3  Spielzeit:

 

 

 

Änderung der Wettspielordnung Sparte Tischtennis

 

Die Spielzeit wird in den Monaten April bis Anfang September gelegt ab der Saison 2015     

 

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Die vorstehenden Ergänzungen bzw. Änderungen wurden beschlossen durch die Jahreshauptversammlung

 

der Sparte Tischtennis am 26.Mai. 2014

 

 

 

 

 

Für die Sparte Tischtennis des BSV Aachen

 

    

 

 Winfried Lehmann

 

Spartenleiter

 

 

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Betriebssportverband Aachen e. V.

 

- Sparte Tischtennis –

 

 

 

1.           Der Spieler ist Mitglied der ihn einsetzenden Betriebssportgemeinschaft.

 

2.           Der Spieler hat einen gültigen Spielerpaß des Betriebssportverbandes Aachen.

 

3.           Der Spieler muss im Mannschaftsmeldebogen für die jeweilige Saison aufgeführt werden.

 

4.           Die Einsatzmöglichkeit des Gastspielers richtet sich nach seiner Spielstärke in

 

              Klasse A =        max. Bezirksliga

 

              Klasse B =        max. Kreisliga

 

                        Klasse C =        max. 2. Kreisklasse

 

5.           Je Meisterschafts- bzw., Pokalspiel darf nur ein Gastspieler eingesetzt werden.

 

 

 

Aachen, Mai 2009

 


 

Hans Tilly stellv. Spartenleiter

 

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              Ergänzung bzw. Änderung der Wettspielordnung

 

4.           Die Einsatzmöglichkeit des Gastspielers richtet sich nach seiner Spielstärke in

 

              Klasse A =        max. Bezirksliga

 

              Klasse B =        max. 2. Kreisklasse

 

 

 

Aachen, 01.März 2017

 

Für die Sparte Tischtennis des BSV Aachen

 

 Winfried Lehmann

 

Spartenleiter

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Strafbestimmung der Sparte Tischtennis

 

ANLAGE ZUR WETTSPIELORDNUNG:

 

 

 

A)  Zuwiderhandlungen gegen diese Wettspielordnung des Betriebssportverbandes

 

-Sparte Tischtennis- sowie unsportliches Verhalten der Spieler, Mannschaften und Betriebssportgemeinschaften werden von den zuständigen Organen geahndet. Die Entscheidungen sind für alle dem Betriebssportverband -Sparte Tischtennis- angeschlossenen Betriebssportgemeinschaften bindend.

 

 

 

B)  Automatische Strafen:

 

 

 

Folgende “automatische Strafen“ müssen als Mindeststrafen bei entsprechenden Verstößen in Meisterschafts- und Pokalspielen ausgesprochen werden:

 

a)   Spielen ohne Spielberechtigung

 

      (außer Punktabzug) pro Spieler                                                                       10,00     DM

 

b)   Nichtantreten einer Mannschaft, wenn Spielverlust

 

      die Folge war                                                                                                          10,00     DM

 

c)   Nichtantreten nach b) im Wiederholungsfall                                               20,00    DM

 

d)   Verspätetes Einsenden des Spielberichtes                                                      5, 00   DM

 

e)   Zurückziehen von Mannschaften nach Beendigung

 

      des Meldetermins                                                                                                  30,00   DM

 

f)   Zurückziehen von Mannschaften während der

 

      laufenden Spielzeit                                                                                                30,00   DM

 

g)   Selbständiges Verlegen von Meisterschafts- und

 

      Pokalspielen, ohne vorherige Verständigung oder

 

      Genehmigung der Spiel- und Staffelleitung                                                   10,00   DM

 

h)   Protestgebühren                                                                                                   30,00   DM

 

 

 

 

Bei allen Strafmitteilungen wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühr wird je nach den anfallenden Kosten durch den Vorstand jährlich neu festgesetzt.

 

 

 

Die automatischen Strafen schließen andere Strafen, die bei einem solchen Ver­gehen u.U. anzuwenden sind (z.B. Punktabzug und Spielsperre, u.s.w.) keines­falls aus. Bei ähnlich gelagerten, nicht im Katalog genannten Vergehen sind ent­sprechenden Strafen zu verhängen. Hält eine spielleitende Stelle eine automatische, im Katalog verzeichnete Mindeststrafe nicht für ausreichend, muß sie den Fall an den zuständigen Spruchausschuß abgeben.

 

 

 

Die Bekanntgabe der verhängten Ordnungsstrafen erfolgt unter Setzung einer Frist und Angabe des Zahlungsortes formlos durch den Spruchausschuß. Bei wie­derholten Vergehen innerhalb der gleichen Spielzeit können die Strafen erhöht oder verdoppelt werden.

 

 

 

Werden die Ordnungsstrafen nicht innerhalb der in der Entscheidung gestellten Frist gezahlt, so müssen sie nach Setzung einer angemessenen Frist gleichfalls erhöht werden.

 

Für die Sparte Tischtennis des BSV-Aachen e.V.

 

 

 

 

 

H.Pelzer)

 

Spartenleiter Tischtennis

 

 

 

 

 

Aachen, den 04. September 1980

 

Aachen, den 30. Januar 1992

 

 

 

Strafbestimmung der Sparte Tischtennis

 

ANLAGE ZUR WETTSPIELORDNUNG:

 

 

 

A)  Zuwiderhandlungen gegen diese Wettspielordnung des Betriebssportverbandes

 

-Sparte Tischtennis- sowie unsportliches Verhalten der Spieler, Mannschaften und Betriebssportgemeinschaften werden von den zuständigen Organen geahndet. Die Entscheidungen sind für alle dem Betriebssportverband -Sparte Tischtennis- angeschlossenen Betriebssportgemeinschaften bindend.

 

 

 

B)        Automatische Strafen:

 

            ab 01.01.02 EURO:

 

 

 

Folgende “automatische Strafen“ müssen als Mindeststrafen bei entsprechenden Verstößen in Meisterschafts- und Pokalspielen ausgesprochen werden:

 

    a)     Spielen ohne Spielberechtigung

 

            (außer Punktabzug) pro Spieler                                                                         5,00   

 

    b)     Nichtantreten einer Mannschaft, wenn Spielverlust die Folge war                                     5,00            

 

    c)     Nichtantreten nach b) im Wiederholungsfall                                                                          10,00  

 

    d)     Verspätetes Einsenden des Spielberichtes                                                                               3, 00  

 

    e)     Zurückziehen von Mannschaften nach Beendigung des Meldetermins                           15,00  

 

    f)      Zurückziehen von Mannschaften während der laufenden Spielzeit                                 15,00  

 

    g)     Selbständiges Verlegen von Meisterschafts- und Pokalspielen, ohne

 

            vorherige Verständigung oder Genehmigung der Spiel- und Staffelleitung                       5,00   

 

    h)     Protestgebühren                                                                                                                        15,00  

 

    i)      Verwaltungsgebühr                                                                                                                      3,00  

 

   

 

Bei allen Strafmitteilungen wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühr wird je nach den anfallenden Kosten jährlich neu festgesetzt.

 

 

 

Die automatischen Strafen schließen andere Strafen, die bei einem solchen Vergehen u.U. anzuwenden sind (z.B. Punktabzug und Spielsperre, usw.) keinesfalls aus. Bei ähnlich gelagerten, nicht im Katalog genannten Vergehen sind entsprechenden Strafen zu verhängen. Hält eine Spielleitende Stelle eine automatische, im Katalog verzeichnete Mindeststrafe nicht für ausreichend, muß sie den Fall an den zuständigen Spruchausschuß abgeben.

 

 

 

Die Bekanntgabe der verhängten Ordnungsstrafen erfolgt unter einer Frist und Angabe des Zahlungsortes formlos durch den Spruchausschuß. Bei wiederholten Vergehen innerhalb der gleichen Spielzeit könne Strafen erhöht oder verdoppelt werden.

 

 

 

Werden die Ordnungsstrafen nicht innerhalb der in der Entscheidung gestellten Frist gezahlt, so müssen sie nach Satzung einer angemessenen Frist gleichfalls erhöht werden.

 

 

 

 

 

Aachen, den 22. Juli 2001

 

    Für die Sparte Tischtennis des BSV Aachen

 

 

 

H.PeIzer

 

(Spruchkammerversitzender)