Ehrenordnung

des BSV Aachen e.V. 1950

 

§ 1
Zweck

Langjährige oder erfolgreiche verdienstvolle Tätigkeiten in der Betriebssportarbeit oder innerhalb des BSV sowie besondere Leistungen verdienen eine Ehrung

Deshalb hat der BSV Aachen folgende Ehrungen beschlossen.

Zweck der Ehrenordnung ist es, einheitliche Richtlinien für die Ehrung verdienter Mitarbeiter des BSG’s sowie des Verbandes vorzugeben.

 

§ 2

Ehrungen

Der BSV Aachen verleiht bzw. ernennt für verdienstvolle Funktionstätigkeit oder besondere Leistungen:

 

1.     Silberne Ehrennadel

 

2.     Goldene Ehrennadel

 

3.     Ehrenmitgliedschaft

 

4.     Ehrenvorsitzender

 

Die Auszeichnungen 3 und 4 wird mit einer Urkunde verliehen.

 

Betriebssportgemeinschaften können aus besonderem Anlass mit einer Ehrengabe bedacht werden.

 

§ 3

Silberne Ehrennadel

Die silberne Ehrennadel wird verliehen:

a)     für besondere langjährige sportliche Leistungen, oder, und Funktionstätigkeit.

b)     Für verdienstvolle erfolgreiche Funktionstätigkeit innerhalb  des BSV.

Die Verleihung zu

 

a)   jetzt eine mindestens 25-jährige sportliche Aktivität, oder, und Funktionstätigkeit in der BSG voraus.
b) setzt ein mindestens 15-jähriges Wirken voraus.

 

§4

Goldene Ehrennadel

Die goldene Ehrennadel wird verliehen:

a)     siehe §3

b)     siehe §3

 

§5

Die Verleihung

Zu a) setzt eine mindestens 40-jährige sportliche Aktivität, oder, und

a)       jetzt eine mindestens 25-jährige sportliche Aktivität, oder, und Funktionstätigkeit in der BSG voraus.
b) setzt ein mindestens 20-jähriges Wirken voraus.

 
§6

Ehrenmitgliedschaft

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer als langjähriger Angehöriger des erweiterten BSV Vorstandes besondere Verdienste erworben hat.

 

§7

Betriebssportgemeinschaften können aus Anlass ihres 25-, 50-,75-, oder 100-jährigen (usw.) Bestehen auf Antrag im Rahmen der jeweiligen Finanzordnung des BSV eine Ehrung erhalten

 

§8

Antragsrecht

Anträge auf Ehrungen können von den BSG’s oder dem Vorstand des BSV gestellt werden.
So sind dem Vorstand des BSV schriftlich zu unterbreiten

 

§9

Antragsfrist

Anträge auf Ehrungen sind grundsätzlich bis 31.01. eines jeden Jahres vorzulegen.

 

§10

Entscheidung

Der erweiterte BSV  Vorstand entscheidet über den Antrag, ebenso über Ausnahmen.
Über die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Ja/Nein Stimmen.

 

§11

Verleihung

Die Ehrungen erfolgen in der Regel während der jährlich stattfindenen Hauptversammlung.

Erfolgte Ehrungen werden soweit möglich in der Tagespresse bekanntgegeben.

 

§12

Kosten

Die Kosten für die Ehrennadeln und Ehrengaben sowie Urkunden trägt der BSV Aachen.

 

§13

Inkrafttreten

Die Ehrenordnung wurde am 07.03.1995 vom erweiterten Vorstand des BSV beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Aachen, den 08. März 1995